
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über die Tätigkeiten der Verwaltung geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. Dieser Service wird landesweit von der "Service BW" zur Verfügung gestellt. Diese aktualisiert die entsprechenden Informationen anhand der geltenden Rechtslage.
Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen (im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist). Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, der nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes von den Finanzämtern in einem gesonderten Verfahren festgestellt wird. Der darauf beruhende Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls von den Finanzämtern gesondert festgestellt. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das sogenannte "Heberecht" einer Gemeinde für diesen Grundbesitz ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.
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